Pfusch am Bau: Was gibt es in dem Fall zu beachten?

Unter Pfusch am Bau werden Mängel bezeichnet, die im Rahmen von Bauarbeiten und den dazugehörigen Installationen entstanden sind. Nicht immer geht es um den Bau von einzelnen Häusern, Mängel werden auch beim Bau von Hochhäusern, Kirchen oder anderen Bauwerken wie Brücken oder Tunnel sowie beim Bau von Straßen festgestellt. Nicht jeder Baupfusch führt zu einem großen Bauschaden, denn es können aufgrund mangelnder Sauberkeit in der Ausführung verschiedener Arbeiten auch optische Makel entstehen.

Pfusch am Bau ist heute keine Seltenheit, Fehler entstehen durch Planungsfehler am Anfang genauso wie durch Materialschäden, aber auch durch die beteiligten Arbeiter, teilweise erst bei den letzten Handgriffen. Im Schadensfall ist das Unternehmen oder der Bauherr verantwortlich, der den Pfusch verursacht hat. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist es einfacher für den Bauherr dafür zu sorgen, dass nach dem Erkennen der Mängel die richtigen Schritte eingeleitet werden. Wichtig ist eine informierte und Entscheidung darüber, was im Fall von Baumängeln getan werden muss, ob zum Beispiel ein Gutachter eingeschaltet werden soll oder nicht.

Beim Bau sind verschiedene Auftragsformen üblich

Normalerweise werden bei Leistungen rundum eine Bauausführung Leistungsaufträge geschlossen, für die Leistungsabrechnung gibt es zwei verschiedene Arten. So werden entweder Einheitspreisverträge oder Pauschalpreisverträge abgeschlossen. Einheitspreise kommen in der Regel dann zum Einsatz, wenn die Bauleistung anhand Menge, Maß, Gewicht oder Stückzahl genau definiert werden kann. Kann die Art und der Umfang genau beschrieben werden, sind Pauschalpreisverträge sinnvoll. Je ungenauer die Beschreibung, desto höher ist das wirtschaftliche Risiko. Im eventuellen Streit mit dem Handwerker nach festgestellten Mängeln ist der Rechtsschutz umso wichtiger. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind beide Seiten gut beraten, wobei berücksichtigt werden sollte, dass die Versicherung vorher abgeschlossen werden muss, so greift kaum eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend. Schließlich werden auf dem Bau noch Stundenlohnverträge abgeschlossen. Dabei handelt es sich nicht um Leistungsverträge, hier wird nach dem benötigten Zeitaufwand abgerechnet.

Schwarzarbeit: Das Risiko ist zu hoch

Keine Frage, die Kosten für den Bau eines Hauses oder anderer Gebäude oder Bauwerke sind hoch, dennoch sollte jeder Bauherr die Finger von schwarzen Aufträgen lassen. Wenn hier durch Pfusch Schäden entstehen, nützt selbst die beste Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit nichts, denn ohne Verträge hat auch die Versicherung keine Möglichkeit, unterstützend einzugreifen oder die Prozesskosten zu bezahlen. Die eigentliche Absicht, Geld zu sparen, könnte bei Schwarzarbeit bei einem Pfusch am Bau genau in das Gegenteil umschlagen, denn für entstandene Schäden gibt es in diesem Fall keine Vertragsgrundlage den Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.

Leistungsbeschreibung und Rechnungsstellung beachten

Nicht immer greift eine Rechtsschutzversicherung, darüber sollte man sich vor dem Abschluss solch einer Versicherung im Klaren sein und sich entsprechend informieren. Für Bauherren ist diese Versicherung sinnvoll, vor allem wenn durch Pfusch am Bau Mängel festgestellt werden. Rechtsversicherung: Was ist das? Solche eine Versicherung bezahlt bei Streitigkeiten die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, übernimmt auch die Kosten für Gutachter und Sachverständige, die sich um die Baumängel inklusive der entstandenen Schäden kümmern. Umso wichtiger ist es für den Bauherr, dass er bei der Konfrontation mit festgestellten Mängeln die entsprechende Leistungsbeschreibung inklusive der Rechnungsstellung beachtet. Auch zu beachten: Mit der Bauabnahme wird das Kräfteverhältnis verschoben, denn ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr einen Pfusch am Bau nachweisen.

Auf Nachforderungen zur Mängelbeseitigung bestehen

Ab der Bauabnahme läuft die Zeit der Gewährleistungsfrist. Innerhalb dieser Zeit kann der Bauherr festgestellte Baumängel noch vom Handwerksbetrieb beheben lassen. Er steht allerdings in der Pflicht den Pfusch ausreichend nachweisen. Dem Verursacher wird eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel gesetzt. Wird der Pfusch nicht ordnungsgemäß behoben, sollte man dennoch auf den Nachforderungen zur Mängelbeseitigung bestehen, eventuell können Abschlagszahlungen einbehalten und so der Druck erhöht werden.

Fazit: Trotz Differenzen stets ehrlich miteinander kommunizieren

Bei scheinbar unüberwindbaren Streitigkeiten und Differenzen zwischen Bauträger und Bauherr ist jeder gut beraten, einen stets freundlichen Ton einzuschlagen und vor allem ehrlich miteinander zu kommunizieren. Für das weitere Vorgehen kann eine vorher abgeschlossene Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein. Was kostet eine Rechtsschutzversicherung? Hierüber sollte sich der Bauherr keine allzu großen Gedanken machen, denn solch eine Versicherung belastet den Geldbeutel kaum, könnte aber beim Pfusch am Bau dafür sorgen, dass viel Geld gespart werden kann.

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