Welches Holz darf im Kamin verbrannt werden?

Ein prasselndes Kaminfeuer ist eine Wohltat für Körper und Seele. Die ausgestrahlte Wärme heizt ein gesamtes Haus und dazu tanzen die Flammen innerhalb des Kamins und sorgen für Entspannung. Um diese Vorteile sowie eine hohe Hitze zu erreichen, muss das richtige Kaminholz eingesetzt werden.

Viele Nutzer denken sich, dass Holz immer Holz ist, weshalb alle Arten von Gehölz im Kamin landen. Das ist jedoch falsch und sogar gefährlich. Um Ihren Kamin nur mit den besten Holzsorten zu befeuern, zeigen wir Ihnen, welche Sie zu Kaminholz umfunktionieren können.


Die besten Hölzer für den Kamin

Die strengen Richtlinien hinsichtlich der brennbaren Holzsorten sollte Sie beachten. Immerhin darf nicht jedes Kaminholz in den Ofen wandern. Im Handel sind verschiedene Kaminhölzer anzutreffen, die auch der Gesetzgeber befürwortet. Darunter fallen vor allem Grill-Holzkohle und -Holzkohlbriketts.

Online sind diese für wenige Euro zu erwerben, wobei sie ein gutes Flammergebnis liefern. Zusätzlich darf naturbelassendes stückiges Holz einschließlich Rinde in den Kamin wandern. Gute Beispiele sind Scheitholz, Hackschnitzel oder Reisig sowie Zapfen. Diese verbrennen nicht nur schön, sondern hinterlassen auch einen angenehmen Geruch.

Naturbelassenes nicht stückiges Holz ist ebenfalls als Kaminholz verwendbar.

Als Überblick:

  • Sägemehl
  • Späne
  • Schleifstaub
  • Rinde
    gehören dazu.

Diese Form vom Kaminholz sind ideal als Anzünder und flammen schon nach kurzer Zeit auf. Deswegen empfiehlt sich die Kombination von großen stückigen
Brennstoffen und losen Hölzern, um ein schönes Brennvergnügen zu erhalten.

Typisch für den Kamin sind Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts. Ebenso ergeht es Holzpellets oder anderen Presslingen gleichwertiger Qualität. Mit all diesem Kaminholz dürfen Sie Ihren Ofen anfachen und betreiben. Jedoch gibt es auch einige Holzsorten, die ein absolutes Tabu darstellen.

Allgemein gilt, dass Sie am besten Brennholz aus dem Handel verwenden. Hier gehen Sie kein Risiko ein und erhalten dennoch die gewünschte Heizleistung. Wollen Sie nicht auf naturbelassendes Holz verzichten, achten Sie darauf, dass dieses unbehandelt ist.


Welche Holzsorten gehören nicht in den Kamin?

Um Probleme mit dem Gesetz zu vermeiden und die eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollten Sie von diesem Kaminholz Abstand nehmen. Besonders imprägnierte Holz, wie beispielsweise behandelten Dachlatten oder Telegrafenmasten, dürfen Sie nicht verbrennen. Auch lackiertes Holz (z.B. Möbelteile, alte Fensterrahmen) haben nichts im Kamin zu suchen.

Ähnlich sieht es mit beschichtetem Holz aus, wie es häufig bei Möbelteilen anzutreffen ist. Diese haben eine Kunststoffbeschichtung, welche bei Hitze schmilzt. Abschließend verbrennen Sie keine Spanplatten aller Art in Ihrem Kamin. Wieso Sie dieses Kaminholz nicht verheizen dürfen?

Der Grund ist, dass beim Verbrennen giftige Dämpfe und Gase entstehen. Atmen Sie diese ein, ist das schlecht für Ihre Gesundheit. Es kann sogar zu einer erhöhten Feuergefahr kommen, weshalb Sie sich auf die oben genannten Holzarten beschränken sollten.

Damit umgehen Sie ein Gesundheitsrisiko und gleichzeitig Ärger mit dem Gesetz. Ignorieren Sie die gesetzlichen Bestimmungen und verheizen dennoch einer der oben aufgeführten Holzsorten, kann dies in einem schmerzhaften Bußgeld resultieren. Zu beachten gilt, dass der Gesetzgeber keine proaktiven Prüfungen durchgeführt. Sollte aber ein Verdacht bestehen, welchen den Behörden durch Dritte zugekommen ist, findet eine Prüfung statt.

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